12.06.2007
BWL-Scheine / §2 Prüfungsordnung vom 01.04.2005
Die zur Abschlussprüfung erforderlichen drei Scheine in BWL sind bis Ende des 4. Semesters zu erbringen. Nachschreibetermine können nur in außerordentlichen Fällen angesetzt werden.
Die Bestimmung gilt für Hörerinnen und Hörer ab dem 21. Studiengang.