Benutzungsordnung der Handbibliothek
1. Benutzerkreis
Die Bibliothek der VWA steht den Dozentinnen und Dozenten und den Hörerinnen und Hörern zur Verfügung.
2. Bücherausgabe
a) Die Bücher werden während der Geschäftsstunden ausgegeben und entgegengenommen.
b) Die Bücher werden für vier Wochen überlassen, doch liegt es im allgemeinen Interesse, sie vorher zurückzugeben. Eine Verlängerung der Frist kann gewährt werden, wenn das Buch nicht von anderer Seite bestellt ist.
c) Die Bücher dürfen nicht an andere Personen weitergegeben werden. Bestellungen auf den Namen eines anderen sind ebenfalls unstatthaft. Die Bücher sind schonend zu behandeln. Jedes An- und Unterstreichen einzelner Stellen, Bemerkungen und Korrekturen sowie das Entfernen von Seiten, Tafeln, Karten oder sonstigen Beilagen sind Sachbeschädigungen und verpflichten zum Schadenersatz. Daher wird empfohlen, beim Empfang der Werke ihren Zustand zu prüfen und Beschädigungen mitzuteilen.
d) Ausgegebene Bücher müssen für die Akademie stets erreichbar sein. Daher ist jeder Wohnungswechsel der Akademie sofort anzuzeigen; vor Antritt einer Reise sind alle Bücher an die Bibliothek zurückzugeben.
e) Bei Überschreitung der Ausgabefrist nach b) wird die Hörerin/der Hörer auf ihre/seine Kosten gemahnt. Bleibt die Mahnung ohne Erfolg, so behält sich die Akademie vor, säumige Hörer/-innen von der weiteren Benutzung der Bücherei auszuschließen.
f) Ausgegebene Bücher können vorbestellt werden.
3. Gebühren und Ersatzlieferung
Für die Benutzung der Bücher in den ersten vier Wochen werden Gebühren nicht erhoben. Wird diese Frist überschritten, sind für jeden angefangenen Monat 2,00 EUR zu entrichten. Bei Verlust der Bücher ist der Wiederbeschaffungspreis zu ersetzen.