Stipendienvergabe an die beste Teilnehmerin und den besten Teilnehmer des vorangegangenen Semesters bei einem Klausurangebot von zwei bis fünf Klausuren

Die Stipendienvergabe basiert auf folgenden Vorgaben: 

Bei einem Klausurangebot von zwei bis max. fünf Klausuren werden ausschließlich Teilnehmer/-innen in das Auswahlverfahren aufgenommen, die mindestens zwei Klausuren mit der Bewertung 1,0 bis 1,7 vorweisen können. Aus dieser Gruppe an Teilnehmer/-innen werden die Klausurnoten der beiden besten Klausuren gemittelt und der resultierende Durchschnitt als Vergleichsmaßstab zugrunde gelegt.


Besteht nach diesem Schritt Gleichstand zwischen zwei oder mehr Teilnehmern/-innen werden nur noch Teilnehmer/-innen berücksichtigt, die mindestens drei Klausuren mit der Bewertung 1,0 bis 1,7 vorweisen können. Aus dieser Gruppe an Teilnehmer/-innen werden die Klausurnoten der drei besten Klausuren gemittelt und der resultierende Durchschnitt als Vergleichsmaßstab zugrunde gelegt. Kann hingegen kein/keine Teilnehmer/-in der „Gleichstandsgruppe“ eine dritte Klausur vorlegen, so wird das Stipendium unter den Teilnehmern/-innen der „Gleichstandsgruppe“ aufgeteilt.

Besteht auch nach Berücksichtigung der drei besten Klausuren zwischen zwei oder mehr Teilnehmern/-innen Gleichstand, so wird das Verfahren auf die Durchschnittsbildung der vier besten bzw. ggfs. der fünf besten Klausuren ausgedehnt. 

Die Ermittlung der besten Teilnehmerin und des besten Teilnehmers erfolgt unabhängig voneinander. 

Das Stipendium ist in Höhe der für das nächste Semester zu zahlenden Semestergebühr ausgelobt. Es erfolgt keine Barauszahlung, sondern eine Verrechnung mit der nächsten Semestergebühr. Die beste Teilnehmerin und der beste Teilnehmer werden schriftlich informiert. 

Die Stipendienvergabe erfolgt bis einschließlich des 5. Semesters.

Die Stipendienvergabe erfolgt bis auf Widerruf.

Stipendienvergabe an die beste Teilnehmerin und den besten Teilnehmer des vorangegangenen Semesters bei einem Klausurangebot von mindestens sechs Klausuren

Die Stipendienvergabe basiert auf folgenden Vorgaben:

Bei einem Klausurangebot von mindestens sechs Klausuren werden ausschließlich Teilnehmer/-innen in das Auswahlverfahren aufgenommen, die mindestens drei Klausuren mit der Bewertung 1,0 bis 1,7 vorweisen können. Aus dieser Gruppe an Teilnehmer/-innen werden die Klausurnoten der drei besten Klausuren gemittelt und der resultierende Durchschnitt als Vergleichsmaßstab zugrunde gelegt.

Besteht nach diesem Schritt Gleichstand zwischen zwei oder mehr Teilnehmern/-innen werden nur noch Teilnehmer/-innen berücksichtigt, die mindestens vier Klausuren mit der Bewertung 1,0 bis 1,7 vorweisen können. Aus dieser Gruppe an Teilnehmer/-innen werden die Klausurnoten der vier besten Klausuren gemittelt und der resultierende Durchschnitt als Vergleichsmaßstab zugrunde gelegt. Kann hingegen kein/keine Teilnehmer/-in der „Gleichstandsgruppe“ eine vierte Klausur vorlegen, so wird das Stipendium unter den Teilnehmern/-innen der „Gleichstandsgruppe“ aufgeteilt.

Besteht auch nach Berücksichtigung der vier besten Klausuren zwischen zwei oder mehr Teilnehmern/-innen Gleichstand, so wird das Verfahren auf die Durchschnittsbildung der fünf besten bzw. ggfs. der sechs oder sogar sieben (usw.) besten Klausuren ausgedehnt.

Die Ermittlung der besten Teilnehmerin und des besten Teilnehmers erfolgt unabhängig voneinander.

Das Stipendium ist in Höhe der für das nächste Semester zu zahlenden Semestergebühr ausgelobt. Es erfolgt keine Barauszahlung, sondern eine Verrechnung mit der nächsten Semestergebühr. Die beste Teilnehmerin und der beste Teilnehmer werden schriftlich informiert.

Die Stipendienvergabe erfolgt bis einschließlich des 5. Semesters.

Die Stipendienvergabe erfolgt bis auf Widerruf.